Laos
Laos
Reisepass/Visum
Übersicht
Pass erforderlich | |
---|---|
Türkei | Ja |
Österreich | Ja |
Deutschland | Ja |
Schweiz | Ja |
Andere EU-Länder | Ja |
Visum erforderlich | |
Türkei | Ja |
Österreich | Ja |
Deutschland | Ja |
Schweiz | Nein/1 |
Andere EU-Länder | Ja/1 |
Rückflugticket erforderlich | |
Türkei | Ja |
Österreich | Ja |
Deutschland | Ja |
Schweiz | Ja |
Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder ([1] Ausnahmen: Schweiz und Luxemburg visumfrei für touristische Aufenthalte von bis zu 15 Tagen).Visum bei der Einreise:
Visa für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 30 Tagen (vor Ort gegen Gebühr verlängerbar) können bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an den Grenzübergängen, an denen der Grenzübertritt für Ausländer genehmigt ist, gegen Vorlage des gültigen Reisepasses, 2 Lichtbilder, einer Gebühr von 30 US$ (möglichst passend) in bar, ausreichender Geldmittel (mind. 400 US$) sowie eines Nachweises über Rück-/Weiterreise und Unterkunft (durch Reiseveranstalter oder Gastgeber) eingeholt werden. Die Erteilung von Visa liegt jedoch im Ermessen der laotischen Behörden.
Achtung: Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung).
Transit
Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug weiterfliegen, über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.Visaarten
Touristen-, Besuchs-, Geschäfts- und Transitvisum.Visagebühren
DeutschlandTouristenvisum:
10 Tage Bearbeitungszeit: 40 € (einmalige Einreise, Aufenthalt max. 15 Tage, 90 Tage gültig). Besuchs- und Geschäftsvisum: 40 € (30 Tage Aufenthalt)
Antragsteller, die nicht in Deutschland wohnen, müssen zusätzlich 8 € für Porto beifügen. Schweiz Besuchervisum: 70 CHF.
Gültigkeitsdauer
Visa gelten 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 30 Tagen.Visum bei der Einreise: 30 Tage Aufenthalt.
Transitvisum: bis zu 5 Tage Aufenthalt.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).Antragstellung
(a) 2 Antragsformulare.(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(e) Gebühr (Verrechnungsscheck, bar oder Überweisung).
(f) Bestimmte Staatsangehörige benötigen eine Genehmigung des Außenministeriums in Vientiane (wird gewöhnlich vom Reisebüro beantragt, ansonsten auch von der Botschaft). Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der Firma sowie beglaubigte Einladung eines laotischen Unternehmens und von diesem beantragte behördliche Referenznummer. Ist kein Geschäftspartner vorhanden, kann man sich direkt an die Botschaft (s. Kontaktadressen) wenden. Transitvisum zusätzlich:
(h) Für Transitvisa müssen die nötigen Reisedokumente bzw. ein Flugticket für das Drittland vorgelegt werden. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.