Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Arabische Emirate
Reisepass/Visum
Übersicht
Pass erforderlich | |
---|---|
Schweiz | Ja |
Österreich | Ja |
Deutschland | Ja |
Türkei | Ja |
Andere EU-Länder | Ja |
Visum erforderlich | |
Schweiz | Nein |
Österreich | Nein |
Deutschland | Nein |
Türkei | Ja |
Andere EU-Länder | Nein/1 |
Rückflugticket erforderlich | |
Schweiz | Ja |
Österreich | Ja |
Deutschland | Ja |
Türkei | Ja |
Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung
Narkotika: Auf Drogenbesitz jeglicher Art, sogar in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper, stehen in langjährige Haftstrafen. Reisende und auch Transitreisende werden an den Flughäfen verstärkt auf Drogen kontrolliert. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und hart bestraft.Hinweis
Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre elektronische Reisepässe genutzt werden. Wer mit einem vorläufigen Reisepass einreisen möchte, muss vor der Einreise ein Visum beantragen.Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss noch mindestens 6 Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 21 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 21 Jahre (Männer) / 23 Jahre (Frauen) alt sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.Visum
Allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum gültig: (a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Ausnahmen: [1] Großbritannien und Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen. Das Visum kann von den Staatsangehörigen dieser Länder bei der Einreise beantragt werden.); (b) Schweiz. Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.Visagebühren
Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für 90 Tage. Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.Gültigkeitsdauer
Visum für kurzen Aufenthalt: 2 Monate gültig ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 30 Tagen, einmalige Einreise, nicht verlängerbar. Visum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von max. 90 Tagen, einmalige Einreise, nicht verlängerbar. Visum für mehrere Einreisen: Aufenthalt von 3 Monaten, maximaler Aufenthalt pro Einreise: 30 Tage. Visum für mehrere Einreisen: 6 Monate gültig ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 6 Monaten, maximaler Aufenthalt pro Einreise: 14 Tage. 96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen.
Antragstellung
Die konsularischen Vertretungen erteilen Visa nur im Ausnahmefall. Das Visum wird in der Regel online oder mit Hilfe eines Sponsors erteilt. Den Online-Service bieten u.a. autorisierte Fluggesellschaften wie Emirates (Internet: www.emirates.com), das Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (Internet: www.moi.gov.ae/en/default.aspx/) und autorisierte Agenturen. Das Visum kann auch über einen Sponsor beantragt werden. Sponsor kann ein Verwandter mit Wohnsitz in den VAE oder ein Hotel, ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen sein. Visa müssen rechzeitig (mindestens 1-2 Wochen je nach Aufenthaltsdauer) vom Hotel (mind. 4 Sterne empfohlen)/Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.Antragstellung
(a) 2 Antragsformulare (downloadbar auf www.uae-embassy.ae/Embassies/de).(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket. (i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren. Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben. Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets. (c) 2 ausgefüllte Antragsformulare. (d) 2 aktuelle Passfotos. (e) Visumgebühr. (f) ggf. Hotelbuchung.